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Fakruechte

Organverwertung zur Finanzierung von Sterbezonen

Die Regierung sah zuerst keinen dringenden Grund auf die Stern TV Berichte und die nachfolgenden öffentlichen Diskussionen zu reagieren. Erst als in der europäischen Presselandschaft berichtet wurde, dass das einstige Wirtschaftswunderland in der EU Rangliste für Gesundheit – Altersversorgung und Sterbepolitik hinter das langjährige Desastermodel Vereinigtes Königreich zurückgefallen ist, änderte die Regierung ihren kaltschnäuzigen Ignorierungsstil. Hinter Deutschland rangieren Länder wie Bulgarien, Moldawien und Rumänien, allesamt Rekordhalter für Armut und Rückständigkeit in Europa. Das war für Berlin dann doch unerträglich. 

Während die Notwendigkeit der Errichtung von SFK Stationen bereits einen mehrheitsfähigen Konsens gefunden hat, wird über Fragen wie Aufsicht, Weisungsbefugnis und vor allem über die Schlüssel für die Kostenfinanzierung noch sehr hart und im Versteckten gerungen. 

Nach dem Willen der Bundesregierung müssen alle öffentlichen und privaten Spitäler die Einrichtung und den Unterhalt solcher Zonen zwingend vornehmen, wobei sich die jeweilige Größe als Prozentsatz der gesamten operativen Betriebsfläche der jeweiligen Institution ergibt. Angedacht ist zurzeit ein Faktor von 20 Prozent. Die entstehenden Gemeinkosten sollen auf die verrechenbaren Leistungen umgerechnet werden, die auf der 80-prozentigen Behandlungsfläche zu unternehmerisch kalkulierten Preisen erbracht werden. Das Beamten Deutsch auf Klartext übersetzt bedeutet nichts Anderes als die Kosten gleichmäßig auf die zahlungsfähigen Patienten zu verteilen.  

Die Privatkliniken sehen sich gegenüber den öffentlichen Krankenhäusern benachteiligt, da diese aus diversen Töpfen Subventionen beziehen. Um die Preiskalkulation in der öffentlichen Wahrnehmung nicht noch weiter zu verzerren, bitten die privaten Institutionen um das Recht der unbeschränkten Organentnahme bei den gratis bis zum Tode betreuten und versorgten Patienten. Um dieses Ansinnen sind erbitterte Argumentationskämpfe ausgebrochen. 

Die Gegner jeglicher automatischen Entnahmepolitik haben zu ihrem grossen Entsetzen von gängigen illegalen Organentnahmen Kenntnis nehmen müssen, die im Freien an sterbenden Obdachlosen und Randständigen vorkommen können! So unmissverständlich wie diese Aussage war, so unergiebig blieb bisher der Versuch diese ungeheuerliche Praxis mit Fakten zu wann, wer, wo und wie zu erhellen. Die Befürworter führten dazu nur die Faktenlage an. In den öffentlichen Leichenhallen ist immer wieder festzustellen, dass den auf der Strasse Verstorbenen, vor der Anlieferung, Organe entnommen werden.

Fakruechte

25.12.2009, 13:19 von Fakruechte | 5682 Aufrufe

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