
Anlegerschutz - Vereinfachte Klagen gegen FinanzdienstleisterNZZ 24.06.2015 Anlegerschutz - Vereinfachte Klagen gegen Finanzdienstleister
Kunden von Finanzdienstleistern sollen künftig bis zu einem Streitwert von 250 000 Fr. mit nur geringen Prozesskostenrisiken auf Schadenersatz klagen können. Das schlägt der Bundesrat vor. Volltext-Quelle ....
25.06.2015, 03:10 von COO |
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