
Welt Online BundesverfassungsgerichtMails beim Provider dürfen beschlagnahmt werden(5)15. Juli 2009, 11:46 Uhr
E-Mails, die nur per Internet eingesehen werden können, sind eigentlich durch das Fernmeldegeheimnis geschützt. Das Bundesverfassungsgericht schränkte jetzt ein: Mit einem richterlichen Beschluss dürfen Ermittler auch auf E-Mails zugreifen, wenn die elektronische Post nur auf Servern eines Providers abgespeichert ist.
16.07.2009, 01:42 von COO |
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