
Verbotene Souvenirs - so wird man zum Schmuggler Manchmal wird man ohne es zu wissen zum Schmuggler, denn der Erwerb der Ware ist am Urlaubsort keineswegs verboten. So beginnen die Probleme denn meist auch erst bei der Einreise ins Heimatland. Da fallen die Orchideensamen – schön in Säckchen abgepackt und auf einer Blumenfarm gekauft – plötzlich unter den Artenschutz, und der ohne Probleme, dafür mit Genuss getrunkene Coca-Tee, der in den Andenländern gut gegen die höhenbedingten Beschwerden hilft, unter das Betäubungsmittelgesetz. Wenn die Ware nur konfisziert wird, hat man grosses Glück, häufiger sind Bussen, in groben Fällen sogar Gefängnis die Folge. Auch wenn vom Verkäufer bis zum Guide alle einhellig versichern, dass man mit der Ware keine Probleme bekommt, sollte man sich nicht darauf verlassen, denn diese Aussagen gelten (höchstens) bis zur Ausreise. Es ist äusserst ratsam, generell auf die Einfuhr von Artikeln mit tierischem oder pflanzlichen Ursprung zu verzichten. Auch alles Selbstgesammelte fällt darunter, vom getrockneten Blümchen bis zur Muschel, oder Vogelfeder. Gegen ein Foto als Souvenir kann jedoch niemand etwas einwenden!
Muschel / Australien 2007
Trockenblumen / Australien 2007
Samenstände / Australien 2007
Edelweiss-Wiese / Mongolei 2006
Seepferdchen / Vietnam 2009
Kugelfische / Vietnam 2009
„schlimme Flaschen“: in Alkohol eingelegtes Getier zur Potenzförderung / Vietnam 2009
Weitere Beispiele zeigt der Artikel.
27.03.2011, 17:52 von Karin |
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