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Boni - Krux

Wieder einmal wurde im Schweizer Parlament die gesetzliche Regelung, um nicht zu sagen, die Begrenzung von Manager-Boni diskutiert.

Dabei war von der Bundesrätin Sommaruga zu hören, dass knapp 400 Angestellte in der Schweiz zur Zeit Boni von 3 Mio CHF oder mehr pro Jahr erhalten. Die Zahl scheint nicht falsch zu sein, war doch von bürgerlicher Seite schon zu hören, dass sich der Aufwand für ein Gesetz “angesichts der wenigen hundert betroffenen Personen” nicht lohnen würde.

Nun, Thinkabouts Wife und mir scheint die Zahl absurd hoch – und doch mögen wir uns nur beschränkt aufregen. Denn das Unbehagen gilt dem Phänomen als Ganzes: Das Gezerre um die absurd hohen Vergütungen fördert die Neidgesellschaft. Es fördert die Grenzziehungen, verbreitert Gräben. Dabei würde Gelassenheit viel weiter führen:
Wer so viel Extra-Vergütung bezieht, wohlverstanden ohne zuvor mit eigenem Geld ein unternehmerisches Risiko eingegangen zu sein, kann irgendwie gar nicht Bodenhaftung behalten. Er wird gleichsam in eine Welt katapultiert, die sich aus- und abgrenzt. Da verändert sich die Persönlichkeit, und am Ende erkennt man sich im Spiegel nicht mehr.

Mir ist aber bewusst, dass diese Sichtweise nicht gegeben sein muss. Je nach eigener Herkunft und den persönlichen Verhältnissen können die Gefühle gegenüber diesen Scheren in den Einkommensklassen sehr viel heftiger sein.

Dabei wird hier im Endeffekt tatsächlich ein gross aufgebauschter Kampf gegen eine Extra-Kaste geführt. Prinzipien werden bemüht, Grundsatzdebatten angestossen, Volksinitiativen gegen Abzocker lanciert – und immer bleibt es ein Spiegelgefecht, weil man privaten Unternehmen nie die Möglichkeit nehmen kann, ihre Angestellten so zu entlöhnen, wie es ihrem Willen entspricht. Die gesetzlichen Leitlinien werden hier immer hinter den kreativen Ideen der Wirtschaft hinterher hinken.

Warum also nicht einfache und einleuchtende Grundsatzregel aufstellen und das Problem dort hin zur Lösung geben, wo es eigentlich hin gehört? In den Aktiengesellschaften würde das bedeuten, dass man nur dann Boni ausschütten darf, wenn effektiv Gewinn erzielt wurde und nachdem ein Teil dieses Gewinns als Dividende ausgeschüttet wurde. Damit wäre wenigstens garantiert, dass auch der Kleinaktionär von Gewinnen der Firman profitieren würde. Damit wäre das Absurdum ausgeschlossen, dass eine UBS Boni ausschütten kann, gleichzeitig aber die Dividenden aussetzt, weil die Eigenkapitaldecke (auch dies von Gesetzes wegen) dicker werden muss…

Wenn man im Übrigen Pensionskassen per Gesetz dazu zu zwingen scheinen muss, ihr Stimmrecht an einer Generalversammlung tatsächlich auch auszuüben, dann wird offensichtlich, dass der Grundsatz, dass Boni-Regelungen vom Aktionariat abgesegnet werden müssen, kaum viel verändern wird. Denn Grossaktionäre sind oft auch Verwaltungsräte, sind institutionelle Anleger, welche Teil des Systems sind und damit in anderer Funktion selbst Bonusbezüger. Schwierig, nicht wahr?


Artikel wurde auf thinkabout.ch am 14.12.10 erstveröffentlicht

Bild: RainerSturm bei pixelio.de

22.12.2010, 15:15 von Thinkabout | 893 Aufrufe

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