
sueddeutsche.de EuGH-Urteil zu Bewerbungsverfahren: Firmen müssen Absage nicht begründenJeu 19 Avr 2012 à 11:38 Abgelehnte Bewerber haben auch künftig keinen Anspruch darauf, von einem Unternehmen zu erfahren, wer den Job bekommen hat oder ob er überhaupt vergeben wurde. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gibt es aber Ausnahmen, wenn der Verdacht der Diskriminierung besteht. Diese bleiben auch nach der Entscheidung unklar definiert.
19.04.2012, 13:20 von Coach |
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