Donnerstag, 28. März 2024, 10:36
 

Kachelmann schmort in der Moralhölle, während das mutmassliche Opfer kritische Erinnerungslücken hat!

Betreffend Schuld und Unschuld des lustgetriebenen Kachelmanns lege ich sicher nicht einfach meine Hand ins Feuer und liebe Leserinnen, eine bewiesene Gräueltat gehört so bestraft, wie es das Gesetz vorsieht. Das Urteil will ich daher nicht vorwegnehmen, verfüge ja nur über den Stand der Berichte aus den Medien, aber es sind diese Gerichtsbekannte Fakten, die bei mir starke Zweifel an der Glaubwürdigkeit des mutmasslichen Opfers aufkommen lassen. So stolpere ich im nachfolgend verlinkten Artikel über die Information, dass sich die Klagende nicht an relevante Einzelheiten der Vergewaltigung erinnert, was gemäss dem  Traumatherapeuten Günter Seidler normal ist. Ich bin nicht qualifiziert, um mich mit Lehrmeinungskompetenz zu dieser Aussage / Feststellung zu äussern. Trotzdem bin ich der Meinung, dass die rücksichtslose Vergewaltigung einer Frau durch einen unbegrenzte Gewalt einsetzenden Unbekannten, Schock und Todesangst auslösen kann. Die Horrorsituation, verstärkt durch die Umgebungsbedingungen – wie sie z. B. aus Krimis realistisch und alltagsbezogen dargestellt werden – lassen eine Todes- und Überlebensangst entstehen, bei welcher für mich verständlich die Energie und Konzentration aufs Beenden und Entkommen ausgerichtet ist. Folglich ist es möglich, dass sich frau bei der Polizei und vor Gericht nicht klar und gleich bleibend zum Gewaltablauf äussern kann.

Kann aber die Klagende diese Konstellation für sich in Anspruch nehmen?

Wenn die Klagende, wie üblich wenn Kachelmann für Liebesgefechte vorbei kam, bettbereit gewartet hat, dann aber den oft absolvierten Manöververlauf plötzlich auf halbem Wege anders gestalten wollte, durfte Kachelmann die Kanone selbstverständlich nicht abschiessen. Was aber zwischen dem freudigen Ja – während 11 Jahren – und dem Nein, Aufforderung zum Manöverabbruch, passiert ist, wissen mit letzter Sicherheit nur die Liebesgötter, wenn sie dem Treiben zugesehen haben. Es ist sicher eine zentrale Frage zu welchem Zeitpunkt auf der Wegachse die Manövereinstellung gefordert wurde?

Angesichts der Fakten, dass der erzwungene Sex in der eigenen Kuschel-Bett-Umgebung, mit dem seit vielen Jahren gar cm-genau vertrauten Lover passiert sein soll, erwarte ich persönlich schon ein besseres Gedächtnis zu relevanten Ablaufdetails. Sex gegen den Willen der Frau ist ein Offizialdelikt, aber der erniedrigende Vorgang entspricht wohl kaum der 1 zu 1 Kategorie wie zuvor angedeutet. Kann man da nicht eine genauere Aussage zum Vergewaltigungsvorwurf erwarten?

Wie man wiederholt erfahren konnte, hatte Kachelmanns kleiner Freund ständig freudvollen Ausgang. Wann und wo er wollte, wurde ihm Gastrecht gewährt. Muss dieser Mann mit seinem gerne gesehenen, ja wie es scheint begehrten Vorzeigestück, zum Messer greifen? Gewalt anwenden? Ich kann es mir nicht vorstellen und verschiedene Informationen und Ungereimtheiten in den Aussagen und im Verhalten des mutmasslichen Opfers, lassen mich am behaupteten Tathergang zweifeln. Doch nochmals, in dieser moralisch verkorksten Welt ist nichts unmöglich, hat uns Toyota mit vielen teueren Werbespot beigebracht.

Nur schon die Anschuldigung hat Kachelmann zum Mega-Verlierer gemacht. Horrende Kosten, der gesellschaftliche Status ist schwer beschädigt, die Reputation wird sich nie mehr auf den Wert vor dem Vorfall erholen und das Netzwerk ist auch bleibend beschädigt. Gt, wenn er es gemacht hat, dann hat er alle Konsequenzen selbst verschuldet und somit verdient.

Was aber, wenn er es nicht gemacht hat? Wenn das Ganze den Rachegelüsten einer total enttäuschten und frustrierten Liebesspielpartnern entspringt?

Einen Freispruch wird die mutmasslich Geschädigte um jeden Preis verhindern wollen. Vielleicht fallen ihr deshalb doch noch viele Tathergangsdetails ein!

Überarbeitet 04.02.2011 01:25
Aktualisiert 05.02.2011 03:40 


Swisscom Portal 03.02.2011

Kachelmanns Anwalt will Therapeuten vor Publikum befragen

Mit einem juristischen Schlagabtausch über den Ausschluss der Öffentlichkeit ist der Prozess gegen Fernsehmoderator Jörg Kachelmann am Donnerstag weitergegangen. Kachelmanns Anwalt beantragte, dem Therapeuten von Kachelmanns Ex-Geliebter zwölf bestimmte Fragen vor Zuhörern und Journalisten zu stellen.

Volltext-Quelle


Posting vom 03.02.2011, 18:19
Aktualisiert wegen nachfolgendem Artikel 28.02.2011 00:50

28.02.2011, 00:54 von Relax-Senf | 101670 Aufrufe

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