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Fakruechte


Der Mittelstand

Bevorzugte Opfer für die Darstellung von Moral und Recht?

Das andere Lager sah die Situation eher so, dass für Menschen aus dem Mittelstand ein überproportionales Risiko besteht, für jede kleine Einmalverfehlung gleich eingesperrt zu werden, während ständige Kleinkriminelle mit milden Strafen rechnen können. Dies deshalb, weil es dank der psychologischen Beweisführung der Verteidiger und mit Hilfe verständnisvoller Richter, zuverlässig oft gelingt, die Gesellschaft als Ganzes für die Taten verantwortlich zu machen.  

Die Kriminellen werden ja aus der Sicht der Gutachter grundsätzlich von den Opfern zur Tat verleitet, verführt oder gar provoziert. In dem Moment, wo sich Opfer zur Wehr setzen, stehen sie sehr schnell mit einem Bein im Gefängnis. Tendenziell wegen zu schneller Abwehr eines Angriffs, welcher vermutlich harmlos abgelaufen wäre, hätte man sich nicht unnötigerweise gewehrt. Werden Täter bei ihren Attacken verletzt, klagen sie auf Schmerzensgeld, Lohnausfall und/oder die Kosten für den Spitalaufenthalt  

Da die hartnäckigen Täter schnell mal als nicht therapierbar gelten und dem Staat während der Haftzeit nur sinnlose Kosten entstehen, werden immer häufiger keine oder nur symbolische Haftstrafen verhängt.  

Mit der Milde der Richter können auch Leute mit gesellschaftlichen Status rechnen wie z.B. Politiker, Wirtschaftskapitäne und die Vertreter der Schönen und der Reichen. Nur der Mittelstand kann nicht mit Verständnis, Milde oder gar Haftverschonung rechnen. Was aber durchaus Sinn macht. Dem Mittelstand, als die zahlenmäßig wichtigste Bevölkerungsgruppe, muss unmissverständlich klar gemacht werden, dass bereits die nicht Beachtung von Normen und Verordnungen die gnadenlose Härte des Gesetzes nach sich zieht.  

Die theoretisch große Zahl an hypothetisch möglichen Nachahmern in diesem Bevölkerungsteil, könnte sonst die Strafvollziehung mangels Unterbringungskapazität aus den Angeln heben. Der Staat stützt sich auf die braven Bürger in der Mitte, die deshalb mit abschreckenden Strafnormen vor sich selber geschätzt werden muss.  

Die zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe Verurteilten können damit rechnen nach 15 Jahren wieder auf die Menschheit losgelassen zu werden. Man rechtfertigt dies mit humanitären Gründen sowie der gezeigten Reue während vielen schlaflosen Nächten. Die Schmerzen und schlaflosen Nächte der direkten oder indirekten Opfern von Gewaltdelikten kommen bei dieser Betrachtung zu kurz; leider immer zu kurz!  

Der schonende Umgang mit Verbrechern und die explodierenden Kosten für die Strafverbüßung lösen Aggressionen in weiten Teilen der Bevölkerung aus. Auch Leute mit gehobener Bildung und mit Verständnis für das humanitäre Ziel korrekt und fair mit Straftätern umzugehen, kommen inzwischen ins Grübeln. Stimmt die Balance noch, wenn man älteren Menschen medizinische Leistungen aufgrund des Lebensalters nach einer pauschalen Kosten-Nutzen-Skala verweigert, während Häftlinge gepflegt und gehegt werden, wie wenn die Gesellschaft als Ganzes Wiedergutmachung für deren falschen Lebensweg leisten müsste!  

Fakruechte

09.02.2010, 15:43 von Fakruechte | 1309 Aufrufe

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